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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09 R   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09 R (https://dejure.org/2009,15984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.12.2009 - L 3 B 10/09 R (https://dejure.org/2009,15984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - L 3 B 10/09 R (https://dejure.org/2009,15984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für ein medizinisches Sachverständigengutachten durch die Landeskasse; Materielle Rechtskraft von Beschlüssen bzgl. endgültiger Rechtsfolgen für einen Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht jedoch weitgehend Einigkeit darüber, dass auch Beschlüsse der materiellen Rechtskraft fähig sind, sofern sie eine Entscheidung treffen, die nach Sinn und Zweck des in § 141 SGG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedankens Gegenstand der inneren Rechtskraft sein kann (vgl. Peters, Sautter, Wolf, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Loseblattsammlung, Band 3, 4. Auflage, Stand Mai 2009, § 142 Rdnr. 48 bzw. BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 - zu §§ 322, 325 Zivilprozessordnung - ZPO -), namentlich selbständig, vorbehaltlos und endgültig über eine von einem Beteiligten beanspruchte Rechtsfolge befinden (vgl. z.B. Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Auflage München 2008, § 141 Rdnr. 5; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, Sozialrechtliche Gesetzgebung und Praxis, Loseblattsammlung, Stand 01.07.2009, § 142 Rdnr. 11 d).

    Dazu gehören beispielsweise Kosten(festsetzungs)beschlüsse nach §§ 197, 193 Abs. 1 S.3 SGG (Peters, Sautter, Wolff, a.a.O., § 142 Rdnr. 48) sowie Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - für Beschlüsse in Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 114 Finanzgerichtsordnung - FGO - m.w.N.), nicht hingegen Beschlüsse mir nur deklaratorischem Inhalt (Peters, Sautter, Wolff, a.a.O., § 142 Rdnr. 49) und Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 -).

    Zwar ist beiden gemeinsam, dass es sich um nicht streitige Antragsverfahren handelt, in denen sich als Beteiligte nur der Antragsteller und das Gericht als Bewilligungsstelle gegenüberstehen, so dass der wesentliche Zweck des § 141 SGG, einen kontradiktorischen Parteienstreit im Interesse des Ansehens der Gerichte, der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens der Parteien endgültig zu befrieden (so BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 - zu §§ 322, 325 ZPO; ferner Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 141 Rdnr. 3a), nicht unmittelbar auf diese übertragen werden kann.

    Gleiches gilt mit Blick auf den weiteren Sinn des § 141 SGG, die Parteien mit nachträglichem Vorbringen auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 - zu §§ 322, 325 ZPO); denn das Verfahren auf Übernahme der Kosten für ein auf Antrag des Versicherten eingeholtes Gutachten ist - anders als das Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - gerade nicht lediglich darauf gerichtet, dem mittellosen Antragsteller erst den Zugang zu dem gerichtlichen Verfahren und zu einem angemessenen juristischen Beistand zu eröffnen.

    Das vor diesem Hintergrund dort fehlende Präklusionsbedürfnis (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 -) besteht in Kostenübernahmeverfahren vielmehr in gleicher Weise wie beispielsweise in Kosten(festsetzungs)verfahren, die ebenfalls mit einer in materieller Rechtskraft erwachsenden Entscheidung abschließen (s.o.).

  • BFH, 18.12.1991 - II B 112/91

    - Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung entfalten materielle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09
    Dazu gehören beispielsweise Kosten(festsetzungs)beschlüsse nach §§ 197, 193 Abs. 1 S.3 SGG (Peters, Sautter, Wolff, a.a.O., § 142 Rdnr. 48) sowie Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - für Beschlüsse in Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 114 Finanzgerichtsordnung - FGO - m.w.N.), nicht hingegen Beschlüsse mir nur deklaratorischem Inhalt (Peters, Sautter, Wolff, a.a.O., § 142 Rdnr. 49) und Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 -).

    Ein wiederholter Antrag kann trotz dessen früherer rechtskräftiger Ablehnung allerdings dann - zulässiger Weise - gestellt werden, wenn nach der früheren Entscheidung bzw. nach dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt neue Tatsachen entstanden sind, welche eine andere Beurteilung des entscheidungserheblichen Sachverhalts rechtfertigen (vgl. für Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - ; ferner OVG Münster in NJW 1975, 992; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdnr. 106 und 111 m.w.N.; ähnlich Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 141 Rdnr. 8c und Zeihe, a.aO., vor § 141 Anm. 1d).

  • BVerwG, 28.03.1957 - III C 157.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09
    Ist eine solche wesentliche Änderung eingetreten, so entfällt die - grundsätzlich zeitlich unbegrenzte - Rechtskraftwirkung (vgl. BSG SozR 4100 § 151 Nr. 19 = Breithaupt 1979 S. 912; BVerwG, JR 1957 S. 356 und NJW 1963 S. 172; Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 141 Rdnr. 19; Zeihe, a.a.O., vor § 141 Anm. 1d).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1962 - III B 525/62
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09
    Ist eine solche wesentliche Änderung eingetreten, so entfällt die - grundsätzlich zeitlich unbegrenzte - Rechtskraftwirkung (vgl. BSG SozR 4100 § 151 Nr. 19 = Breithaupt 1979 S. 912; BVerwG, JR 1957 S. 356 und NJW 1963 S. 172; Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 141 Rdnr. 19; Zeihe, a.a.O., vor § 141 Anm. 1d).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1974 - XV D 51/74
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09
    Ein wiederholter Antrag kann trotz dessen früherer rechtskräftiger Ablehnung allerdings dann - zulässiger Weise - gestellt werden, wenn nach der früheren Entscheidung bzw. nach dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt neue Tatsachen entstanden sind, welche eine andere Beurteilung des entscheidungserheblichen Sachverhalts rechtfertigen (vgl. für Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - ; ferner OVG Münster in NJW 1975, 992; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdnr. 106 und 111 m.w.N.; ähnlich Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 141 Rdnr. 8c und Zeihe, a.aO., vor § 141 Anm. 1d).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass auch Beschlüsse der materiellen Rechtskraft fähig sind, sofern sie eine Entscheidung treffen, die nach Sinn und Zweck des in § 141 SGG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedankens Gegenstand der inneren Rechtskraft sein kann (vgl. Peters/Sautter/Wolf, SGG, 4. Auflage, Stand Mai 2009, § 142 Rdn. 48; BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 - zu §§ 322, 325 ZPO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2009 - L 3 B 10/09 R -), namentlich selbstständig, vorbehaltlos und endgültig über eine von einem Beteiligten beanspruchte Rechtsfolge befinden (vgl. z.B. Keller,a.a.O., § 141 Rdn. 5; Zeihe, SGG, Stand 01.07.2009, § 142 Rdn. 11d).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2021 - L 17 R 469/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörung eines bestimmten Arztes - Kostenantrag

    Aus dem Beschwerdevortrag geht hervor, dass die Klägerin gegenwärtig keine endgültige Entscheidung anstrebt, sondern erreichen möchte, dass über ihren Antrag (erst dann) neu entschieden wird, wenn die rentenrechtliche Endentscheidung rechtskräftig geworden sein wird; der (Kosten-)Beschluss des Sozialgerichts vom 15. Juli 2021 über die Kostentragung des nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens solle bis dahin nicht rechtskräftig werden (zur Rechtskraft einer solchen Entscheidung s. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NW), Beschluss vom 28. Dezember 2009 - L 3 B 10/09 R -, Juris; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt SGG, 13. Auflage 2020, § 109 Rn. 18).
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